Was kostet ein Schlüsseldienst?

Wenn die Wohnungstür ins Schloss gefallen ist und der Schlüssel innen liegt, entsteht schnell Druck, irgendeinen Dienst zu rufen. Genau diese Lage nutzen unredliche Anbieter aus. Für die häufigste Arbeit, das Öffnen einer zugefallenen Tür, gibt es belegte Anhaltspunkte, an denen Sie einen angemessenen Preis erkennen.

Was eine einfache Türöffnung üblicherweise kostet

Eine zugefallene Tür lässt sich in den meisten Fällen ohne Beschädigung öffnen. Für diese einfache Türöffnung nennt die Verbraucherzentrale als angemessenen Rahmen rund 100 Euro tagsüber. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen liegt er höher, bei rund 180 Euro. Beide Werte gelten für das reine Öffnen, ohne Austausch des Schlosses.

Wie weit die tatsächlich verlangten Rechnungen auseinandergehen, zeigt eine Untersuchung von Stiftung Warentest: Dort reichten die Preise für eine einfache Türöffnung von 65 bis 415 Euro, und die Tester überschrieben das Ergebnis mit „Pfusch, Abzocke”. Wer für eine bloß zugefallene Tür eine Summe weit über dem genannten Rahmen hört, zahlt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu viel.

Warum Nacht, Wochenende und Anfahrt zählen

Zuschläge für Abend, Nacht und Feiertage sind grundsätzlich zulässig, weil der Einsatz zu diesen Zeiten teurer ist; deshalb liegt der nächtliche Rahmen über dem am Tag. Entscheidend ist, dass die Anfahrt im vereinbarten Preis bereits enthalten ist. Die Verbraucherzentrale rät, schon am Telefon einen Festpreis einschließlich Anfahrt und möglicher Zuschläge zu vereinbaren. Tauchen auf der Rechnung später getrennte Sonderposten auf, über die vorher niemand gesprochen hat, ist das ein Warnzeichen.

Wie Sie vorab einen verbindlichen Festpreis vereinbaren

Der wirksamste Schutz ist die Frage nach dem Preis, bevor der Dienst anrückt. Die Verbraucherzentrale rät, am Telefon einen Festpreis zu vereinbaren, der die Anfahrtskosten und mögliche Zuschläge bereits enthält. Lassen Sie sich diesen Preis nennen, bevor Sie den Auftrag erteilen, und notieren Sie sich den Namen der Person und die Summe.

Vergleichen Sie, wenn die Zeit es zulässt, zwei oder drei Anbieter und achten Sie dabei auf die genannten Wochenend- und Nachtzuschläge. Verlangen Sie nach der Arbeit eine Rechnung mit allen Einzelposten und zahlen Sie nur den vorher vereinbarten Betrag. Wird vor Ort plötzlich mehr gefordert, müssen Sie das nicht in bar begleichen. Sie können auf einer Rechnung und einer Überweisung bestehen und den Vorgang später prüfen lassen.

Was beim Schlosstausch dazukommt

Muss neben dem Öffnen auch ein Schließzylinder getauscht werden, etwa nach einem Einbruch oder bei einem verlorenen Schlüssel, kommt Material hinzu. Ein zuverlässiger Standardzylinder ist im Handel nicht teuer, doch gerade hier setzen unseriöse Anbieter an: Stiftung Warentest kritisiert ausdrücklich den Verkauf unnötig teurer Zylinder. Fragen Sie deshalb auch für Material und Einbau vorab nach einem festen Preis, bevor der Zylinder getauscht wird, und lassen Sie sich das ausgebaute Teil zeigen.

Welche Versicherung wann zahlt

Ob eine Versicherung die Kosten übernimmt, hängt davon ab, um welchen Schlüssel es geht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kommt die Hausratversicherung oft nur für den Ersatz des persönlichen Hausschlüssels auf, zum Beispiel nach einem Raub, nicht aber für fremde oder dienstliche Schlüssel.

Für den Verlust fremder oder dienstlicher Schlüssel, etwa eines Generalschlüssels aus der Arbeit, kann die private Haftpflichtversicherung einspringen. Dieser Schlüsselschutz ist allerdings nicht in jedem Tarif enthalten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Police zu prüfen und bei Bedarf aufzustocken.

Ein Wohnungsschutzbrief, der Teil mancher Hausratversicherungen ist, organisiert und bezahlt im Fall einer ausgesperrten Person den Schlüsseldienst. Die Kosten für neue Schlösser trägt er nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch nicht. Prüfen Sie vor dem Anruf, ob Sie einen solchen Schutzbrief besitzen, denn dann übernimmt die Versicherung die Abrechnung direkt.

Schlüsseldienst ist kein zulassungspflichtiges Handwerk

Viele Menschen gehen davon aus, ein Schlüsseldienst benötige eine amtliche Lizenz oder einen Meisterbrief. Das ist nicht der Fall. Zulassungspflichtige Handwerke mit Meisterpflicht sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgezählt, und der Schlüsseldienst gehört nicht dazu; er wird als zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe geführt, ohne Meisterbrief und ohne Befähigungsnachweis.

Für Sie bedeutet das zweierlei. Erstens darf ein Betrieb seine Leistung anbieten, ohne eine staatliche Prüfung nachweisen zu müssen, sodass sich an einer vermeintlichen Zulassung keine Qualität ablesen lässt. Zweitens sind der vorab vereinbarte Festpreis, eine klare Rechnung mit Einzelposten und der genannte Preisrahmen die tragfähigeren Merkmale, an denen Sie einen Anbieter messen können. Wer vorab einen Festpreis vereinbart und den hier genannten Rahmen im Kopf behält, ist auch im Stress vor einer verschlossenen Tür gut geschützt.

Quellen

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